Aktuelles und Infos

Hier möchte in loser Abfolge Informationen für Pferdebesitzer und Interessierte hinterlegen. Dinge, die mir wichtig erscheinen und/oder von Interesse sein könnten.

 

 

 

 

 

Ab sofort auch Kartenzahlung möglich

 

Ab sofort Dezember 2019 ist auch die mobile Bezahlung per ec- oder Kreditkarte möglich. Ein neues Terminal das via mobilem Internet funktioniert macht es möglich.

Für Sie entstehen keine höheren Kosten.

Transaktionskosten werden von mir übernommen.

 

 

 

 

Auch tiefe Maulverletzungen bleiben oftmals nach aussen unsichtbar!

 

Für alle Pferdebesitzer und Reiter ist folgender Beitrag bzgl. Maulverletzungen und Blut wärmstens zu empfehlen;

 

https://vetline.de/nicht-immer-ist-blut-zu-sehen/150/4277/111352/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=nl_vetline_1909&utm_content=vetline%20NL%2020190915%20Traber%20Maull%E4sion

 

Deshalb gehören Kontrollen der Pferdemäuler durch geschulte Fachleute zur regelmäßige Pflege der Pferde. 

Man sollte im Sinne des Tierschutzes nicht warten bis Probleme oder Blutungen auftauchen.

 

 

Ich kann bei der ersten Behandlung meines Pferdes nicht persönlich anwesend sein ?

Sollten Sie bei der Untersuchung/Behandlung Ihres Pferdes nicht persönlich anwesend sein können, möchte ich Sie bitten das Formular zur Einwilligung auf der entsprechenden Seite Download Einwilligung herunterzuladen und unterschrieben im Stall zu hinterlegen.

 

 

Leitlinien der FN und Pferdezähne

Auch in den neuen Leitlinien der FN zur Pferdehaltung ist die regelmäßige Pflege der Zähne durch einen Fachmann enthalten.

 

 

 

 

 

Datenschutzgrundverordnung

Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung benötige ich Ihre Einwilligung persönliche Daten zu speichern und zu verarbeiten. Ich benötige von Ihnen folgende Daten;

 

Name

Strasse

PLZ, Wohnort

Telefonnummer

evtl email Adresse

Name des/der Pferde/s

 

zur Kontaktaufnahme und zur Zuordnung der Tierdaten und der Untersuchungsbefunde.

Auch die Verabreichung von Medikamenten zur Behandlung bzw. Sedation muss ich dokumentieren, aus gesetzlichen Gründen und um nachfolgende Behandlungen Ihres Tieres nachvollziehen zu können.

Ich speichere diese Daten sowohl bei Rechnungsstellung im PC ( Software anidata ) stationär als auch Ihre Kontaktdaten im Handy und Tablet.

Dazu benötige ich Ihre schriftliche Einwilligung.

 

Aus diesen Gründen lege ich Ihnen im Stall das unter Aufklärung Datenverwendung abgelegte Schriftstück zur Kenntnisnahme und schriftlichen Bestätigung vor.

 

Anhebung der Gebührenordnung für Tierärzte

Aufgrund einer generellen Anhebung der Gebührensätze für Tierärzte von Ende Juli 2017 habe auch ich meine Preise erhöht. Ich bitte dies zu berücksichtigen. << Neues Textfeld >>

PferdeDentalPraktiker schnell finden

Für alle Pferdebesitzer, die einen qualifizierten Zahnbehandler suchen, gibt es jetzt die Möglichkeit auf der Homepage der IGFP über die Umkreissuche schnell und zuverlässig einen Zahnbehandler/in fur ihr Pferd zu finden.

Aufgelistet sind nur geprüfte IGFP PferdeDentalPraktiker, die ihre Eignung und Befähigung zur Pferdezahnbehandlung unter Bewies gestellt haben

 

 

PferdeDentalPraktiker gemäß der IGFP

Nachdem  ich am 25.10.2014 die IGFP Prüfung in Großwaltersdorf /Sachsen bestanden habe, darf ich mich nun PferdeDentalPraktiker gemäß der IGFP nennen. Weitere Informationen zu dieser Prüfung und den zu erfüllenden Anforderungen finden Sie auf der Homepage der IGFP.eu.

 

 

Leitlinien zur Pferdehaltung

 

Nach den Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten vom 9. Juni 2009, veröffentlicht vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gehört auch eine jährlich durchzuführende Kontrolle der Zähne neben Hufpflege, Entwurmungen und Impfungen zu einem guten Haltungsmanagement im Pferdebetrieb.

Bei älteren Pferden werden zwei Kontrollen im Jahr empfohlen.

 

Der Link zu dieser Studie ist auf der Linksseite.


Leider ein kleiner aber wichtiger Hinweis zum Rechtsverständnis.

 

In Deutschland ist die Bezeichnung Zahnarzt nur und ausschließlich den humanmedizinischen Zahnärzten vorbehalten, da der Begriff eine spezielle universitären Ausbildung beinhaltet.

Diese spezielle Ausbildung gibt es in der Veterinärmedizin nicht. Es gibt also rechtlich in Deutschland keine Pferdezahnärzte/innen.

Es gibt Tierärzte , die besonders auf diesem Gebiet arbeiten und sich darin speziell weitergebildet haben.

 

Nach bestandener Prüfung bei der IGFP e.V. darf ich mich PferdeDentalPraktiker nach IGFP nennen. Dies ist neben den Zusatzbezeichnungen der Tierärztekammern der einzige geschützte Begriff in diesem Zusammenhang.

 

Es gibt auch Nicht-Tierärzte, die Pferdezähne behandeln, diese dürfen aber in Deutschland keine Medikamente an Pferde verabreichen ( auch nicht irgendwas aus der Tube oder ins Futter) und schon gar nicht per Injektion.

Dies ist gemäß Bundesdeutschem Arzneimttelrecht nur Tierärzten nach entsprechender allgemeiner Untersuchung des Pferdes vorbehalten.

Deshalb sollte man schmerzhafte Behandlungen am Pferd, auch das Ziehen von Wolfszähnen gehört dazu, nur von oder unter Kontrolle von Tierärzten vornehmen lassen.

Auch das ist aktiver, praktizierter Tierschutz.


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